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Oberburg Manderscheid

Nahe der Eifelstadt Manderscheid befinden sich die Ruinen zweier Burgen, deren Geschichte und Lage zueinander den mittelalterlichen Interessenkonflikt zwischen dem Kurfürstentum Trier und dem Herzogtum Luxemburg widerspiegelt.

Die Oberburg:

Die Oberburg befindet sich auf einer zu ihrem Bau abgeflachten Bergspitze. Sie besaß, wie heute noch an den Ruinen zu erkennen ist, eine fast dreieckig angelegte Außenmauer sowie einen, inzwischen wieder begehbar gemachten, fünfstöckigen Bergfried. Vom Bergfried aus hat man eine hervorragende Aussicht auf die Niederburg, die Stadt Manderscheid und die wunderschöne Landschaft.

Geschichte:

Erstmals belegt ist der Ortsname Manderscheid in einer Schenkungsurkunde Ottos II. an den Erzbischof und Kurfürsten von Trier aus dem Jahr 973. Hiermit geht nicht, wie in der Literatur mehrfach zu lesen, die Erstnennung der Burg einher. Sie wird historisch erst während der, um die Abtei St. Maximin vor Trier geführten Fehde zwischen Graf Heinrich dem Blinden von Namur-Luxemburg und Erzbischof Albero von Trier, zwischen 1141 und 1146 fassbar (vgl. Gesta Alberonis auctore Balderico, in: MGH SS VIII, S. 253). Die Edelfreien von Manderscheid erscheinen erstmals 1142 in der Zeugenliste einer Schenkungsurkunde. Der Ort Obermanderscheid wurde kurtrierisches Amt, allerdings befand sich der Verwaltungssitz nicht auf der Burg, sondern in der Kelletrei des benachbarten Ortes, dem Kurfürst Balduin 1332 Stadtrechte verlieh (nach anderen Quellen tat dies König Ludwig der Bayer). Die hiesigen Besitzungen des Kurfürsten von Trier stellten quasi einen Brückenkopf im sie umgebenden luxemburgischen Hoheitsgebiet dar. 1673 wurde die Burg, immer noch im Besitz Kurtriers, endgültig von französischen Truppen zerstört.

Heutzutage:

Die Ruine der Oberburg wurde 1921 von der Gemeinde Manderscheid, in deren Besitz sie sich befindet, grundlegend hergerichtet und ist frei zugänglich.

Quelle: www.wikipedia.de

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