PARIS III photo et image | europe, france, paris Images fotocommunity
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Bitte nicht als Belehrung verstehen, sondern nur als Hinweis, falls es Dir nicht bekannt sein sollte. (Vermutlich ist es Dir bekannt und ich habe mich nur nicht genau ausgedrückt. Mit Genehmigung darf man veröffentlichen.)
1. nicht kommerzielle Nutzung:
Um ein Foto vom beleuchteten Eiffelturm zu veröffentlichen, bedarf es einer Genehmigung des Unternehmens „SETE – illuminations Pierre Bideau“. Dieses hat die Beleuchtung des berühmten Bauwerks urheberrechtlich schützen lassen.
2. kommerzielle Nutzung:
Wer Fotos davon kommerziell nutzen will, z.B. im Web, muss nicht nur auf die Rechte hinweisen, sondern auch an SETE bezahlen. (Nutzungsgebühren)
Ähnlich verhält es sich mit vielen Sehenswürdigkeiten auf der Welt, etwa dem Atomium in Brüssel oder Bauten des Architekten Le Corbusier.
In der FC steht es etwas anders: Demnach reicht es bei nicht kommerzieller Nutzung aus, den Urheber zu nennen:
"Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau" http://www.fotocommunity.de/reise/tour-eiffel/9707
Aber Vorsicht! Diese Regelung gilt nur für die Veröffentlichung in der FC, weil die FC das so mit der Firma SETE ausgehandelt hat. "Wir haben beim Copyright-Inhaber bewirkt, dass der beleuchtete Eiffelturm in unserer Community gezeigt werden darf, allerdings mit Urheberrechtsvermerk", sagt Gabriela Ürlings von fotocommunity.de. http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article7080648/Was-Internetnutzer-mit-Fotos-nicht-machen-duerfen.html
Ein orgineller Blick auf den Eiffelturm. Eventuell noch reizvoller in der Blauen Stunde mit Illumination hinten und vorne, aber dann darf es nicht veröffentlicht werden.
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der hennes 11/02/2015 17:34
ufff.... Danke !das war mir so konkret echt nicht klar :(
Pixelfärber 11/02/2015 12:15
Bitte nicht als Belehrung verstehen, sondern nur als Hinweis, falls es Dir nicht bekannt sein sollte. (Vermutlich ist es Dir bekannt und ich habe mich nur nicht genau ausgedrückt. Mit Genehmigung darf man veröffentlichen.)1. nicht kommerzielle Nutzung:
Um ein Foto vom beleuchteten Eiffelturm zu veröffentlichen, bedarf es einer Genehmigung des Unternehmens „SETE – illuminations Pierre Bideau“. Dieses hat die Beleuchtung des berühmten Bauwerks urheberrechtlich schützen lassen.
2. kommerzielle Nutzung:
Wer Fotos davon kommerziell nutzen will, z.B. im Web, muss nicht nur auf die Rechte hinweisen, sondern auch an SETE bezahlen. (Nutzungsgebühren)
Ähnlich verhält es sich mit vielen Sehenswürdigkeiten auf der Welt, etwa dem Atomium in Brüssel oder Bauten des Architekten Le Corbusier.
http://www.heise.de/ct/artikel/Fotofallen-1711494.html
In der FC steht es etwas anders: Demnach reicht es bei nicht kommerzieller Nutzung aus, den Urheber zu nennen:
"Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau"
http://www.fotocommunity.de/reise/tour-eiffel/9707
Aber Vorsicht! Diese Regelung gilt nur für die Veröffentlichung in der FC, weil die FC das so mit der Firma SETE ausgehandelt hat. "Wir haben beim Copyright-Inhaber bewirkt, dass der beleuchtete Eiffelturm in unserer Community gezeigt werden darf, allerdings mit Urheberrechtsvermerk", sagt Gabriela Ürlings von fotocommunity.de.
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article7080648/Was-Internetnutzer-mit-Fotos-nicht-machen-duerfen.html
der hennes 11/02/2015 11:30
ach, echt nicht ?Pixelfärber 09/02/2015 23:53
Ein orgineller Blick auf den Eiffelturm. Eventuell noch reizvoller in der Blauen Stunde mit Illumination hinten und vorne, aber dann darf es nicht veröffentlicht werden.Anke Gehlhaar 15/09/2014 11:59
Nur unsere Sichtweise macht Dinge groß.