Radioaktives Naturschutzgebiet
Radioaktives Naturschutzgebiet !
Lieber Besucher
Sie sind ein gerngesehener Gast in diesem unter Schutz gesteltes Gebiet. Um die wildlebenden bzw. wildwachsen Tiere und Pflanzen zu schützen, ist es u. a. unzulässig.
-Bäume,Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädige, auszureißen, ausgranen oder Teile davon abzutennen,- wildlebende Tiere zu fangen, zu töten, zu verletzen oder mutwillig zu beunruhigen, ihre Nester, Eier, Laven oder Puppen zu sammeln oder zu Beschädigen.
- Flächen außerhalb der Wege zu betreten, außerhalb offentlicher Verekrsfflächen zu fahren und außerhalb gekennzeichneter reitwege zu reiten.
- Gewässer zu befahren, zu lagern. Zelte oder Wonwagen, Verkaufsbuden oder aufzustellen.
- Hunde frei laufen zu lassen.
- Abfälle wegzuwerfen oder Schutt abzuladen.
Zuwiderhandlungen gegen die o.a. Verbote können nach § 71 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen mit einer Geldbuße bis zu DM 100.000,-- geandedet werden.
Kreis Wesel
der Oberkreisdirektor
Unter Landschaftsbehörde
Hinweis
auf erhöte radioakrtive Belastung
Bereich des Rheinberger Altrheines weisen
eine erhöte radioakrtive Belastung auf.
Es besteht
keine akute Gefährdung.
Zur Vorsorge wird jedoch emfohlen,
diesen Bereich bis zum Abschluss der
laufenden Untersuchung nicht zu betreten.
| tAnVir | 21/12/2008 17:48
loL