Rampenloch
Kontrolle der Prostitution[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Da man den Straßenstrich möglichst aus dem Mindener Stadtbild verdrängen wollte, sollte den Prostituierten ein Bordell („Hurenwirtschaft“), verpflichtend zugewiesen werden. Schwichow veranlasste, dass die Mindener Stadtverwaltung am 29. November 1817 die registrierten und somit namentlich bekannten Prostituierten aufsuchte und sie vor die Wahl stellte: Entweder arbeiten sie unter wöchentlichen Gesundheitsinspektion weiter, unter welcher sie im Falle einer diagnostizierten Krankheit auch selbst für ihre Heilung aufkommen mussten, oder es wurde ihnen verboten und Zuwiderhandlung mit Strafe belegt. Eine weitere Auflage war, dass verheiratete Prostituierte einen Erlaubnisschein ihres Ehemannes vorzulegen hatten, um auf legalem Wege weiter arbeiten zu dürfen.
Das erste Bordell war zunächst ein halboffizielles Provisorium, da die offizielle Regelung sich dann allerdings dann doch bis 1823 hinzog, weil es zu Widerstand aus der Bevölkerung gekommen war und der Landrat darauf hinwies, dass die Stadt mit unter 10.000 Einwohnern für einen Bordellbetrieb zu klein sei. Am 27. Dezember 1823 genehmigte das Innenministerium schließlich doch ein offizielles Soldatenbordell – mit Hinblick auf die Notwendigkeit, die Prostitution in einer Garnisonsstadt zu regeln. Verbunden war diese Genehmigung mit ministerieller Kritik an der Wortwahl der Mindener Behörde, die Freudenhaus als Bezeichnung für ein Bordell genommen hatte:
Ich kann übrigens den von der königlichen Regierung verwendeten Begriff Freudenhaus nicht billigen, weil an sich schlechte Dinge durch veränderte Namen nicht veredelt werden können und dürfen, auch die gedachte Nennung nicht passend ist, da Bordelle nur zu oft die Quelle langer Leiden und Reue werden.
Das erste Bordell nach dem Erlass der Stadt entstand entgegen der Mindener Stadtlegenden allerdings noch nicht im Rampenloch, sondern am heutigen Heidemannschen Haus Nr. 575 (später Königswall 87) errichtet und dort in den Jahren 1817 bis 1846 für Prostitution genutzt. Nach dem Tod der Bordellwirtin wurde das Lokal am Königswall 1846 aufgelöst. In der darauf folgenden Zeit wechselte der Mindener Bordellbetrieb häufig seine Standorte, bevor sich Prostituierte am Rampenloch niederließen. So gab es beispielsweise Bordelle am heutigen Deichhof oder aber wieder am Königswall in den Jahren 1900 bis 1910 oder aber in der heutigen Soodgasse und am Weingarten. Allerdings ging die Straßenprostitution dadurch kaum zurück. Nicht nur die Wallanlagen am Simeonstor tauchten in Anzeigen als Kontaktort auf, sondern sogar die Wache am Wesertor. 1839/1840 wurde deshalb die Schließung der Bordelle erwogen, denn die Straßenprostitution sei nur kurz zurückgegangen, wie der Bürgermeister feststellte. Die Kommandeure der verschiedenen Truppenteile in der Festung, waren sich selbst uneins, sprachen sich teils für die Auflösung, teils für den Weiterbetrieb aus.
Die Militärärzte konnten allerdings eine deutlich geringere Zahl von Geschlechtskranken seit Errichtung des Bordells geltend machen: 46 Fälle in vier Jahren. Der Regimentsarzt des Infanterieregiments 15 schrieb dies einerseits der Sittlichkeit mancher Soldaten zu, verwies aber auch auf gegenteilige Fälle: Als die Einheit in Wesel stationiert war, wo es drei „gemeine und wohlfeile“ Bordelle gab, steckten sich in drei Monaten 22 Mann bei erkrankten Bordell-Prostituierten an. Die Mindener Bordelle blieben aber bestehen und zogen Ende des 19. Jahrhunderts in das Rampenloch, das ab da als Bordellstraße galt.
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