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Günther Weinerth


Premium (Basic), Haßloch/ Pfalz

Sicherheizabstand

Der ungenügende Abstand nimmt in der Rangfolge der durch Fahrzeugführer gesetzten Hauptunfallursachen schon seit mehreren Jahren unangefochten den dritten Rang ein.

Keine Erkenntnisse bietet die absolute Anzahl dieser Unfallursache über die vielen Gefahrenbremsungen mittels derer Auffahrunfälle gerade noch vermieden werden konnten. Dabei liegt es oft an Faktoren, die nicht direkt vom Fahrzeugführer beeinflusst werden können wie etwa dem ausgefeilten technischen Bremssystem des Fahrzeugs oder einem exzellenten Straßenbelag, die den vom gefährlich abbremsenden Fahrzeugführer an den Tag gelegten Mangel an Aufmerksamkeit oder seine unbesonnene Fahrweise ausgleichen.

Verkehrspolitisch mitursächlich für das häufigere Zustandekommen von Auffahrunfällen ist eine stetig wachsende Verkehrsdichte.


Die Hauptunfallursache des ungenügenden Abstandes beschreibt allerdings nur den Stellenwert im Rahmen der Unfallsymptomatik, ist jedoch nicht aussagekräftig hinsichtlich der Ursache für den ungenügenden Abstand zwischen Auffahrendem und Auffahropfer, der in den tieferen Schichten der Fahrmotivationen zu suchen sein wird.




Als Ursachen für einen in ungenügendem Umfang eingehaltenen Sicherheitsabstand kommen Gründe in Frage, die allesamt beim Fahrzeugführer des auffahrenden Fahrzeugs zu suchen sind. Damit ist im Rahmen dieser Betrachtung der Thematik Verkehrssicherheit erneut der "Unfallfaktor Mensch" in der Form des Versagens erforderlicher Fahrfähigkeiten und/oder -fertigkeiten angesprochen. Mängel in der für das Verkehrsgeschehen geforderten Aufmerksamkeit können hier ebenso ursächlich sein wie etwa körperliche Defizite im Sehvermögen der Fahrzeugführer. Aber auch grundsätzliche Einstellungen zur Verkehrsteilnahme überhaupt, übliche Gewohnheiten bei der Verkehrsteilnahme und erlernte bzw. tradierte Wertvorstellungen können in diesem Zusammenhang eine nicht zu vernachlässigende Rolle für die Herbeiführung von Auffahrunfällen spielen. Nach alledem spielt es für die faktische Notwendigkeit, Sicherheitsabstände einzuhalten, eine entscheidende Rolle, auf Grund welcher charakterlichen Grundhaltung bzw. in welcher charakterlichen Verfassung die Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen.

Es ist grundsätzlich als eine Frage der charakterlichen Reife anzusehen und der Rücksichtnahme gegenüber anderen Fahrzeugführern anzusehen, wenn Abstandsregeln in dem für die Verkehrssicherheit erforderlichen Umfang eingehalten werden.
Eine oft anzutreffende, aber gleichwohl unglückliche Kombination für die Verkehrssicherheit entsteht zudem stets dann, wenn bei dem praktizierten Fahrstil zu dem geringen Sicherheitsabstand noch eine nicht angepasste Geschwindigkeit hinzutritt (Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1). In solchen Fällen kann bereits eine kleine Unaufmerksamkeit des mit diesem Fahrstil am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugführers zu einem folgenschweren Auffahrunfall führen.


Sorry, dass es ä bissel unscharf ist :o/

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