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sozialstaat

Der Begriff Sozialstaat bezeichnet ein Gemeinwesen, das bestrebt ist, soziale Unterschiede – etwa materieller Natur – zwischen seinen Mitgliedern bis zu einem gewissen Grad auszugleichen, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Verfassungsrechtler benutzen daher auch den Begriff sozialer Rechtsstaat. Der Staat sollte die Lebensbedingungen der Bevölkerung in prinzipiell allen Bereichen unter Gesichtspunkten von sozialer Gerechtigkeit und Gemeinwohl gestalten.
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aus wikipedia

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