Staatsfeiertag 2021 - Rot-Weiß-Rot
Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und steht somit unter besonderem Verfassungsschutz. Die Versammlungsfreiheit wird durch Art 12 Staatsgrundgesetz (StGG) sowie Art 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet (eine weitere Rechtsgrundlage findet sich in Art 12 Grundrechtecharta).
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