20 475 13

Wolfgang Bazer


Premium (World), Wien und Augsburg

Tödliche Dummheit

An dieser Stelle am Königsplatz in Augsburg begann am späten Abend des Nikolaustags ein 49-jähriger Feuerwehrmann aus nichtigem Grund Streit mit einer siebenköpfigen Gruppe junger Männer mit Migrationshintergrund. Einer von ihnen fühlte sich von den Gockeleien des Feuerwehrmanns provoziert und stellte ihn zur Rede. Der 49-Jährige schubste den 17-Jährigen weg und erhielt daraufhin einen Faustschlag an den Kopf.

Jetzt ist der Feuerwehrmann tot (er starb noch auf dem Weg ins Krankenhaus), und die sieben jungen Männer sitzen wegen des Verdachts des Totschlags bzw. der Beihilfe zum Totschlag in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft unterstellt dem 17-Jährigen also, den Feuerwehrmann mit seinem Faustschlag vorsätzlich getötet zu haben.

Es will mir nicht mal ansatzweise gelingen, diesen Vorwurf plausibel zu finden, und ich unterstelle meinerseits der Augsburger Staatsanwaltschaft rechte, ausländerfeindliche Gesinnung oder zumindest ein Einknicken vor dem rechten Pöbel, der aus diesem Fall einen Mord macht, der gemeinschaftlich von ausländischen jungen Männern an einem deutschen Feuerwehrmann begangenen wurde.

Dieser rechte Pöbel macht sich im Internet bemerkbar, aber nicht auf Augsburgs Straßen. Das ehrt die Stadt.

Commentaire 13

  • Mojmir 01/02/2020 18:22

    Ein eindrückliches Dokument!
    Stark!
    LG Mojmir
  • Hartmut Sabathy 05/01/2020 11:39

    + das ist ja eine traurige Sache lg Hartmut
  • bepil 29/12/2019 8:43

    +
    Arme Mann!!
  • Wolfgang Weninger 29/12/2019 7:42

    Deine Angaben sind falsch. Die jungen Männer sind auf freiem Fuß. Der mutmassliche Täter wird nicht wegen Mordes sondern des Totschlags angeklagt. Das entspricht den Tatsachen. Wann hörst du endlich auf deine hirnrissigen politischen Ansichten in einem Fotoforum zu verbreiten, in dem es um Fotos geht und nicht um Politik?
    • Wolfgang Weninger 29/12/2019 18:30

      In diesem Falle stimme ich dir völlig zu. Es macht fassungslos, wenn aus solchen Nichtigkeiten eine tödliche Begegnung wird und das ist, egal wessen Schuld, grundsätzlich zu verurteilen.
      Meine missverständliche Kritik richtet sich gegen deine Bewertung eines Gerichts und der Annahme, dass hier nicht vorab Schuldverhalten bewiesen werden muss, sondern sofort auf Mord plädiert wird. Das kann und will ich von einem Gericht nicht erwarten, alles Andere wäre eine herbe Enttäuschung für mich und mein Rechtsempfinden
    • Wolfgang Bazer 29/12/2019 18:56

      Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft dem Täter Totschlag vor, d.h. den Feuerwehrmann vorsätzlich mit diesem einen Faustschlag getötet zu haben. Totschlag ist im deutschen Strafrecht nämlich als vorsätzliche Tötung eines Menschen definiert, ohne dass ein strafverschärfendes Mordmerkmal wie z. B. Heimtücke oder Geldgier vorliegt. Von Mord sprechen in diesem Zusammenhang nur juristische Laien. Aber allein der Vorwurf des Totschlags ist schon starker Tobak. Der Faustschlag wird ja dadurch mit einem tödlichen Stich mit einem Messer gleichgesetzt. Jeder Faustschlag wäre nach dieser Logik schon versuchter Totschlag.
    • Wolfgang Weninger 29/12/2019 19:07

      Nach unserem Recht und ich nehme an, dass es in Deutschland ebenso ist, ist jede Handlung, die zum Tod eines anderen Menschen führt, grundsätzlich Totschlag. Ob dies fahrlässig, vorsätzlich oder zufällig passiert ist und ob aus dem Totschlag eine Anklage wegen Mordes wird oder nur ein Raufhandel mit Todesfolge oder eine sonstige Straftat, wird eine Entscheidung des Gerichts bzw. der Geschworenen sein. Aber da ein Mensch eines unnatürlichen Todes gestorben ist, ist es prinzipiell Totschlag.
    • Wolfgang Bazer 29/12/2019 22:33

      Entschuldige bitte, dass ich Dir erneut widerspreche. Aber sowohl in Deutschland als auch in Österreich versteht die Rechtsprechung unter Totschlag ein VORSÄTZLICHES Tötungsdelikt. Die Unterschiede bestehen lediglich darin, dass die Abgrenzung zum Mord in beiden Ländern völlig unterschiedlich definiert ist. In beiden Ländern wird aber deutlich zwischen dem vorsätzlichen Tötungsdelikt Totschlag und der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB Deutschland) bzw. Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB Österreich) unterschieden, bei der kein Tötungsvorsatz vorliegt.
  • ev@w. 29/12/2019 4:10

    † 
    ein stiller gruß