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Laufmann-ml194


Premium (World), aus Unentschiedenheit

Viel Rauch um nichts

.. ist das jetzt so etwas wie ultimative Aufnahme, nach der ich immer gesucht habe, als ich 185343-1 mit Güterzug von München nach Ingolstadt um 14:05 Uhr schoss?
Auch wenn´s damals am 27.02.2010 in Reichertshofen, ein Bahnhof an der Strecke München - Ingolstadt, der mittlerweile längst Vergangenheit ist, nur eine 185er der dritten Bauserie war, kommt diese Aufnahme dem was ich verwirklichen will, schon nahe.
Die ganze Situation mit der Rauchentwicklung erinnerte mich an ein Foto mit einer 44er im Buch "Meisterfotos" von Dr. Rolf Brüning (Vergleichsfotos 1950 und Mitte 1980er), auf dem diese Dampflok mit extremer Rauchentwicklung einen aufgebohrten Tunnel an der Siegstrecke verlässt.

Im Kleingarten nebenan hat jemand thermisch seinen Gartenabfall entsorgt, eine Handlung übrigens die nach dem Abfallwirtschaftsrecht unzulässig ist.
Was zuerst bei mir wegen der Gefahr für die Bildwirkung für Unmut sorgte, nahm ich dann dankbar als Wirkung für dieses Foto an.
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Commentaire 13

  • † A. Seidel 04/03/2013 18:42

    ...und Lärm. Aber ein Klasse Motivfoto !
    Gruß Andreas
  • topo46 21/02/2013 23:57

    in der Vorschau stutzt man erstmal. Bisken mehr Wind
    Richtung Zug wär optimal gewesen :-)) aber man kann
    ja nicht alles haben (thermisch entsorgen merk ich mir)
    LG Martin
  • Laufmann-ml194 21/02/2013 21:59

    Lassen wir mal das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Abfallwirtschaftsgesetze der Länder und die Abfallwirtschaftssatzungen der Kommunen beiseite und wenden uns mit Dieter der Verkehrsgefährdung zu.

    Einschlägig wäre § 315 StGB.
    Dort heißt es
    "§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet,
    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

    1. in der Absicht handelt,

    a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
    b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

    2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Nun um es kurz zu machen wäre es ein Fall nach § 315 Abs. 1 Nr. 4, also ähnlich schwerwiegend.
    Als ähnlich schwerwiegend wäre wohl zu erkennen, wenn die Signalerkennung nicht mehr möglich wäre.


    @Andre - ja, "Sammelbild" hätte ich auch nicht gebracht, mittlerweile


    vfg Markus ml194
  • Ralf Fickenscher 21/02/2013 21:00

    Top das gut ausgeleuchtete Gleisfeld kommt top und der Rauch gibt den ganzen Bild eine ganz eigene Note Fabelhaft.

    Vg.Ralf
  • Thomas Jüngling 21/02/2013 10:16

    Stimmt, der Rauch gibt dem Bild eine ganz besondere Note, blendet dabei den Hintergrund ein bisschen aus und stellt die Lok mit dem ersten Wagen schön frei.

    Gruß Thomas
  • Andre24V 21/02/2013 8:59

    Ob der Kleingärtner es durfte oder nicht, er hat dafür gesorgt das aus einem Sammelbildchen etwas interessantes wurde.

    Gefällt.

    vg
  • markus.barth 20/02/2013 21:26

    Der Qualm macht das Foto so richtig dramatisch.
    Sieht gut aus.
  • Christoph Fritsche 20/02/2013 15:35

    Wie ein Auftritt auf der Bühne. Sogar die Bühnenbeleuchtung über der Lok ist vorhanden... ;-)))

    Viele Grüße
  • Hartmut Sabathy 20/02/2013 15:22

    das ist arg . welch tolle Wirkung so ein abfackeln von Gartenmaterial . auf dein Bild hat, grüße Hartmut
  • Roni Kappel 20/02/2013 14:29

    Hallo!

    Ein guter Effekt! :-)

    Aber definitiv nicht schön für Tfzf, wenn man nicht sieht, was los ist...

    lg,
    Roni
  • Dieter Jüngling 20/02/2013 14:04

    Für das Foto mag der Qualm noch noch gut sein.
    Aber in diesem Fall bewegt sich der Gärtner schon in Richtung "Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr".
    Da reicht dann die kleinste Unregelmäßigkeit bei der Bahn aus, und der Straftatsbestand ist erfüllt.
    Gruß D. J.
  • Thomas Reitzel 27/02/2010 22:24

    Ultimativ gibt´s nicht.
    Aber sowas mal einzufangen anstatt eine andere Stelle aufzusuchen,
    das hat was.
    Gefällt mir sehr gut!
    VG Tom