Wenn das Leben an dir vorbei zieht.
Ich habe mir diese trostlose Szene einige Minuten angeschaut und konnte es nicht fassen, wie unbeachtet dieser Mann in der Ecke stand.
Wenn das Leben an dir vorbei zieht.
Ich habe mir diese trostlose Szene einige Minuten angeschaut und konnte es nicht fassen, wie unbeachtet dieser Mann in der Ecke stand.
Heiko Hoffmann 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
eLutz-Henrik Basch 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
cDennyB. 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
cMaria Weinmann (matewe) 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
+forgotten Angel 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
+AT.fine.ArT 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
predfox-dream-art-photography 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
Eine geniale Arbeit!Der Text ist unwichtig.
Das Bild zählt und das ist fantastisch!
Sehr PRO!!!!!!!!!!!!!!
bilderjägerin 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
sehr gutAndreas Grzib 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
CThomas Sonnenburg 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
Proverocain 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
Bin bei Michael M.Auch vor dem 25.5. gab es eine klare Rechtslage, die auch die DSVGO nur ausgestaltet und konkretisiert worden ist.
Michael.M. 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
Naja es gibt bei Street nur die Gefühlslinie die für jeden persönlich aufeiner anderen Ebene liegt , insofern gilt es eben auch die Art und Umgang
mit den Protagonisten zu überlegen ....... und nein das hat alles nicht mit
dem 25.5 zu tun , eher mit sozialer Kompetenz....
Lederhilger Photographie 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
Wie schon bereits gesagt wollte ich keine Diskussion über das DSVGO, dennoch scheint es einigen von Euch sehr wichtig zu sein. Ich persönlich sehe das DSVGO als totalen Schwachsinn (hab bezüglich eines Ärztebriefes selbst schon Erfahrungen damit gemacht), trotzdem finde ich auch, dass die Rechte des einzelnen gewahrt werden sollten.Ich frag mich nur immer wieder wie es vor dem DSVGO geregelt war? Weil ganz ehrlich vor dem 25.5.18 hat es die meisten von Euch gar nicht oder nur teilweise interessiert, was und wen er fotografiert. Obwohl es da ja auch schon durch das KUG geregelt war.
Am Tag der Aufnahme war ich mehrer Minuten Vorort. Hab dort mehrere Aufgaben mit vorbeiziehenden Menschen gemacht und war eindeutig als Fotograf zuerkennen. Die einzige, die sich persönlich bei mir beschwert hat, war eine Geschäftsfrau und selbst die war auf der Aufnahme durch die länger Belichtungszeit nicht zu erkennen. Der einzigste der sich beschweren könnte, ist der Mann in der Ecke. Aber für Ihn war es Ok, dass er fotografiert wurde.
Rafael S. 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
Da die Diskussion nun angelaufen ist, füge ich noch hinzu, dass Streetfotografie natürlich sehr reizvoll ist und keineswegs komplett eingestampft werden soll. Wie verocain aber schon schreibt: die Persönlichkeitsrechte einzelner Menschen stehen definitiv davor. Niemand wird und sollte sich beschweren, als Teil einer Menschenmasse auf irgendeiner Straßenkreuzung fotografiert zu werden. Sich als Fotograf heimlich auf die Pirsch nach ahnungslosen Foto-Opfern zu machen, passt nicht in meine Vorstellung von Respekt. Die ungefragte Veröffentlichung der Ergebnisse schon mal gar nicht. Street ist eigentlich nicht mein Genre, habe es in den USA aber gemacht. Die jeweilig Fotografierten vorher oder hinterher mit einem kurzen Standardsatz um Erlaubnis zu fragen, war völlig easy und hat mitunter zu witzigen Smalltalks geführt.verocain 16/08/2018 9:11 Commentaire de vote
@ BildautorRafael Scheide hat es beantwortet.
Sicher sind die Grenzen fließend. Aber klar ist, dass das, was viele unter effektiver Steetfotografie verstehen mit der Wahrung von Persönlichkeitsrechten, hier auch insbesondere dem Recht am eigenen Bild, das es schon IMMER gab, nicht vereinbar ist.
Auch wenn du keine Diskussion beginnen möchtest - ich finde, die kann gar nicht oft genug führen. Und wenn nicht hier, wo denn dann? Das ist Bestandteil der Bilder, die hier zur Abstimmung stehen.
Was ich hier schon unter dem Deckmantel der Steetfofotografie gesehen habe, und ich spreche hier ganz klar von den extremen Ausreißern, kann ich im Hinblick auf die geltende Rechtslage nicht mehr goutieren, das sind ganz eindeutig zivilrechtliche Rechtsverstöße, die auch zurecht Konsequenzen nach sich zögen, wenn sie Beteiligten dagegen vorgingen.
Es kann nicht sein, dass sich ein fotografisches Genre unter Berufung auf die Zeiten von Doisneau, eine Sonderstellung innerhalb einer Rechtsordnung rausnimmt und dann auch noch anfängt zu jammern, wenn solche Rechte mal endlich wie in der DSVGO konkreter ausgestaltet werden. Dafür habe ich nur ein sehr sehr begrenztes Verständnis und das offenbart, wie leichtfertig manche mit den Rechten anderer umgehen, wenn es ihrem Gusto und Vorteil dienlich ist.