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Wer ist OZ ?

"Auf das Konto des notorischen Sprayers gehen nach Erkenntnissen der Polizei rund 120 000 Zeichen - an Häuserwänden, Verkehrsschildern, Bahnanlagen, Laternen und Bushaltestellen. Mehrmals musste sich der 54-jährige Sozialhilfeempfänger Josef Walter F. wegen der Sprühereien vor Gericht verantworten.

Der unter dem Namen „Oz“ bekannte Sprayer aus Hamburg hat am 23. September 2004 ein drakonisches Urteil von dem Landgericht Hamburg hinnehmen müssen. Nachdem ihn das Amtsgericht Hamburg im Februar diesen Jahres zu 1 Jahr und 9 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte, ging der Verurteilte, aber auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Das Landgericht erhöhte die Strafe in der Berufungsverhandlung daraufhin noch einmal um 15 Monate auf 3 Jahre Freiheitsstrafe.

Der Graffiti-Oldie war erst im August 2002 nach zwei Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen worden. Im Prozess hatte der 54-Jährige seine Bilder als Kunst verteidigt. "Kunst und Schmiererei sind zweierlei", meinte Oz.

Er bezeichnete sich selbst als "entarteten Künstler".

Auch das Urteil hatte Herrn F. indes nicht stoppen können. Noch während des Wartens auf die Revisionsentscheidung konnte ihn die Polizei insgesamt sechs Mal dabei stellen, als er seine Zeichen in die Scheiben von Bushaltestellen ritzte.

Auch bei diesen Festnahmen setzte sich "OZ", der stets geltend machte, zu Unrecht verfolgt zu werden, massiv zur Wehr. Auch bei den jüngsten Festnahmen stritt Herr F. jede Tatbeteiligung ab.

Der Angeklagte hat die meisten der gegen ihn erhobenen Vorwürfe von Anfang an mit Entschiedenheit bestritten. Er zögerte auch nicht einen Augenblick, als ihm im Verfahren vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe bei einem vollen Geständnis in Aussicht gestellt wurde, denn er „könne nicht zugeben, was er nicht getan habe“. Die Widersprüche und Unklarheiten die in der Beweisaufnahme zu Tage traten, überzeugten die Richter nicht. Sie kamen aufgrund ihrer „freien Beweiswürdigung“ zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen hatte.

Bei den erhobenen Vorwürfen gegen den Anklagten handelte es sich um insgesamt 25 Vorwürfe die in fünf Tatkomplexe eingeteilt werden können:

1. Tatkomplex - Widerstand gegen Polizeibeamte an der S-Bahn

Der Angeklagte wurde im Dezember 2002 wegen dem Vorwurf der Sachbeschädigung durch Aufsprühen von Graffiti an eine Mauer in der Nähe einer S-Bahnanlage von zwei Polizeibeamten mit einem Diensthund vorläufig festgenommen. Bei der Festnahme soll der Angeklagte die beiden Polizeibeamten beleidigt und sich der Festnahme widersetzt haben. Er habe versucht einen Polizeibeamten zu treten und in die Hand zu beißen, weiterhin habe er nach dem Diensthund getreten.

Der Angeklagte schilderte, dass er bei der Festnahme von den Polizeibeamten geschlagen und getreten wurde. Man habe den Diensthund auf ihn gehetzt. Dieser habe dann ein Stück Stoff am Knie aus seiner Hose gerissen. Der Hundebiss wurde von den Polizeibeamten bestätigt.


2. Tatkomplex – Zerkratzte Schaufensterscheiben

Der Angeklagte soll in einer Straße mit Geschäften im März 2003 am frühen Abend von einem Zeugen beobachtet worden sein. Der Angeklagte habe einen Beleuchtungsmasten bemalt. Sodann habe er sich zunächst auf einem Fahrrad sitzend, mit der flachen Hand an den Schaufensterscheiben verschiedener Geschäfte abgestützt. Dann habe er kreisende Bewegungen mit der flachen Hand gemacht, wobei er etwas Rotes in der flachen Hand hatte. Später sind an 9 der Schaufensterscheiben Kratzer festgestellt worden. Außerdem fand man in dem Rucksack des Angeklagten einen roten Kreuzschraubendreher.

Aus der Sicht der Verteidigung bestehen erhebliche Zweifel an der technischen Möglichkeit mit einem Kreuzschraubendreher in der von dem Zeugen geschilderten Art und Weise einen derart starken Druck auf eine Schaufensterscheibe auszuüben um die entsprechenden Kratzer zu verursachen.
Aus Sicht der Verteidigung ist der Angeklagte aufgrund des relativ stumpfen Werkzeugs, seiner relativ leichten Konstitution, der angenommenen offenen Handhaltung und der kurzen Zeit von ca. 5 Minuten nicht in der Lage, derartige Kratzer zu verursachen.


3. Tatkomplex - Widerstand im Tunnel

Der Angeklagte soll im Juni 2003 in einem Tunnel an einem S-Bahnhof zwei Polizeibeamte beleidigt haben indem er sie als „Nazis“ bezeichnete.
Der Angeklagte ließ sich in der Hauptverhandlung dahingehend ein, er habe in dem Tunnel Aufkleber gegen Nazis angebracht und sei daraufhin von den Polizeibeamten festgenommen worden. Sie hätten ihn brutal zu Boden gebracht und ihm sodann mit dem Knie in den Rücken getreten. Dann habe man ihm die Handfesseln derart fest angelegt, dass er schmerzhafte Quetschverletzungen an den Handgelenken erlitt. In dem Zusammenhang habe er „Nazimethoden“ gesagt und dies sei auf die Festnahme bezogen gewesen. Er habe damals auch Anzeige gegen die Polizeibeamten erstattet.

Die Polizeibeamten bestritten das geschilderte brutale Vorgehen.


4. Tatkomplex – Bemalen von Verteilerkästen

Der Angeklagte soll im September 2003 zwei Stromverteilerkästen, drei Telefonverteilerkästen und einen Postkasten in einer Straße mit zwei verschiedenen Motiven bemalt haben.



5. Tatkomplex – Fahrstühle beschädigt

Der Angeklagte soll am 19.10.2003 an einer U-Bahnstation an 2 Fahrstühlen Glasscheiben eingeschlagen haben. Der Angeklagte hat dies von Anfang an bestritten.

Aus den oben genannten Einsatzstrafen wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gebildet."



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Vergleiche mit anderen Urteilen

Ein Jahr auf Bewährung bekommt „Turbo-Rolf“, der Ex-Daimler-Crysler-Testfahrer der eine 21-jährige auf der Autobahn derart bedrängt, dass diese von der Autobahn abkommt und gegen einen Baum prallt. Sie und ihre zweijährige Tochter starben.

Drei BGS-Beamte bekommen jeweils 9 Monate auf Bewährung, dafür dass sie einen Abschiebehäftling auf dem Flug in den Sudan an den Sitz fesseln, ihm einen Motorradhelm aufsetzen und den Kopf nach unten drücken bis dieser erstickt.

Ein Jahr auf Bewährung bekommt ein Polizeibeamter der seine Kollegin vergewaltigt.


- diverse Onlinequellen -


- - danke für den klick - -

Commentaire 22

  • ambitious.photography 25/05/2009 22:31

    OZ still king of freaks!
    Solidarität, für mehr Zeichen, Kreisel und Smileys gegen weisse Wände!
  • DESUE 22/02/2009 10:13

    das Graffiti hier ist nicht von in den er heißt nicht OZ sondern "OLI" ... Takes (graffiti's) die am ende bzw unter dem Punkt einen schwung aufweisen sind seine ... alle anderen sind reine trottel trittbrettfahrer
  • Coban Il 11/04/2007 10:34

    es ist wichtig für eine gesellschaft sich mit außenseitern und andersdenkenden auseinanderzusetzen, damit meine ich nicht gerichtlich. wenn irgendjemand sich durch tags an grauen betonmauern gestört fühlt ist das nichts anderes, als wenn ein anderer dämliche werbeplakate nervig findet. die einzigen, die wirklich ein recht haben sich darüber zu beschweren sind diejenigen, denen die mauer gehört, also die stadt hamburg, die deutsche bahn oder wer auch immer. wenn irgendwelche neo-konservativen halbfaschisten behaupten das besprühen von betonmauern sei sachbeschädigung ist das nicht ganz richtig. die mauer oder brücke steht dort weil sie eine funktion ausübt. besprüht oder nicht tut sie das. bei fensterscheiben ist das etwas anderes. und was kunst ist und was nicht (und auch was lächerlich ist und was nicht) definiert kein Martin Schmock für mich. ob dabei anderer menschen eigentum (ob es mir nun fremd ist oder sehr bekannt) beschädigt wird oder nicht hat damit gar nichts zu tun. zum strafmaß möchte ich sagen, dass drei jahre recht viel sind fürs bemahlen von wänden und der gleichen, ganz egal wie oft er das gemacht hat. wenn ich durch hamburg fahre/gehe freue ich mich über jedes tag oder bild das ich sehe, einfach weil es zeigt, dass es noch eine lebendige gegekultur gibt zu leuten wie MM die reden wie ihre väter und auch so denken. der punkt ist der: solange dabei niemand zu schaden kommt (brücken und mauern werden nicht beschädigt, sie werden viel mehr vor bewuchs und rost geschützt...) - lasst sie doch.
  • Fotojohnny 12/01/2007 0:13

    Wenn ich an ihn denke, verfalle ich fast in so etwas wie OZ-talgie... HHero!
  • ---((( R.Carsten B. 12/04/2006 18:46

    danke zurück ;---)))
  • Jan Neumann 24/02/2005 10:42

    >Im Prozess hatte der 54-Jährige seine Bilder als Kunst >verteidigt. "Kunst und Schmiererei sind zweierlei", >meinte Oz.

    >Er bezeichnete sich selbst als "entarteten Künstler".

    Hallo Herr F.!

    Ich gebe zu, nicht alle Diskussionsbeiträge hier gelesen zu haben. Juristische Diskussionen führe ich auch lieber mit Fachleuten. Ich habe aber deine obige Einführung gelesen, nachdem ich feststellen mußte, daß du einige meiner Bilder "getagt" hast.

    Ich kenne den echten Herrn F. und sein Werk nicht. In den hier vorgestellten Werken von ihm (seinem Tag in verschiedenen Variationen) kann ich jedoch keinen künstlerischen Ansatz entdecken, nichteinmal konzeptionell.

    Obige Zitate finde ich denkwürdig. Herr F. sollte vielleicht erkennen, daß seine Werke eher zur Kategorie Schmiererei gehören, was zum Glück nicht für jedes Graffiti gilt.

    Sich selbst als entarteten Künstler zu bezeichnen, ist ein Schlag ins Gesicht derer, die seinerzeit als solche kategorisiert worden sind, und darunter nicht nur in ihrer Arbeit, sondern auch mit unmittelbarer lebensbedrohender Verfolgung zu leiden hatten.

    Die Verteidigung von Graffiti als Kunstform ist eine wichtige Aufgabe, der ich mich mit meinen Fotos auf meine Weise widme. Den Herrn F. zu verteidigen, halte ich für dieser Idee abträglich. In meinen Augen ist er verwirrt, ist nicht mal bezüglich des revolutionären Potentials seiner Verweigerung gegen staatliche Gewalt ein interessanter Zeitgenosse.

    Deine Tags unter meinen Bildern empfinde ich aus diesem Grunde auch nicht als Bereicherung oder Stärkung meines Anliegens, sondern schlicht so, wie ich auch ein an die S-Bahn gespraytes "oz" empfinden würde: als Schmiererei. Deshalb würde ich mich freuen, wenn du deine vereinnahmenden Tags unter meinen Bildern wieder entfernen würdest.

    "Meine" Graffitis haben mit Herrn F. und seinen Ideen nichts zu tun.

    LG
    Jan
  • Anna Helmholz 12/02/2005 20:26

    also, ich muss sagen, dass das hier ziemlich interessant zu lesen ist!!!

    zu der diskussion zwischen mark und deville:
    ich muss mark recht geben. in der tendenz existiert das tatsächlich.

    und zu der diskussion wegen der tags:
    größtenteils sind die meiner meinung nach nicht wirklich schön anzusehen. die wieder wegzukriegen is ne riesen arbeit und gut und gern mit viel geld verbunden.
    bei mir in der nähe an nem alten steinbruch, wo auch immer autos vorbei fahren, wurde letztes jahr was angesprüht. vermutlich von der hießigen dorfjugend. sowas find ich mit verlaub völlig bescheuert! wenn die natur dadurch zerstört wird, hörts echt auf!
    hauswände anzuschmieren... naja... manchmal belebts das gesamtbild fast etwas.
    wo es allerdings sehr schön aussehen kann, wenns gut gemacht ist, is in alten häusern, die sowieso nicht mehr benutzt werden. hier in gera gibt es zum beispiel ein altes krankenhaus, wo man heutzutage sehr viele graffitis finden kann. da wirkt das im gesamten und zwar ziemlich genial!!! die reinen tags weniger, aber sonstige dinge, die man mit sicherheit als kunst betrachten kann.
    ein weiteres beispiel ist folgendes: dort gibt es einen raum, in dem der text von thomas d.´s "liebesbrief" an die wand gesprüht ist. sehr genial! als ich in diesen raum reinkam blieb ich erstmal kurz stehen, weil das einfach nur richtig genial war!
    also, in solchem zusammenhang sind graffitis in der stadt wirklich kunst!!!
    man sollte solchen künstlern eine plattform geben. zum beispiel eben solche alten häuser. die stehen sowieso leer. dort störts niemanden und wens interessiert kann sichs ja angucken. auch als kulisse für fotos kann das sehr interessant sein.

  • V. Munnes 11/01/2005 18:00

    Einer hat es, der Andere leider nicht........

    vlG---------aus Schwerin------------------volker-
  • Philip K. 10/01/2005 23:25

    @ Mark:

    Mit den Lobbys könntest du vielleicht gar nicht so unrecht haben. Ich bin jedenfalls gespannt auf die Urteile (so es denn welche geben wird), die sich aus dem Berliner Bankenskandal ergeben...
  • Philip K. 10/01/2005 22:04

    @ Mark Deville:

    "Einen Fussgaenger oder Radfahrer umfahren kostet im Schnitt ein bis zwei tausend Euro, wenn es ueberhaupt zu einer Verurteilung kommt..."

    - das so zu verallgemeinern, kommt den üblichen Stammtischdiskussionen gefährlich nahe.
    Geldstrafen werden in Tagessätzen nach dem jeweiligen Einkommen berechnet, deshalb kann man auch nicht (wie z.B. die "Bild") ständig behaupten, dass es 1.500 Euro kostet, einem Polizisten nen Vogel zu zeigen.

    Des weiteren muss man doch den Einzelfall sehen, es kann doch nicht sein, dass mal schnell festgelegt wird: "Wer einen Radfahrer umfährt, kommt 5 Jahre ins Gefängnis".
    War der Fahrer betrunken oder übermüdet? Wurde er durch irgendwen oder irgendetwas abgelenkt? Es gibt doch so viele Faktoren, die strafmildernd oder -verschärfend sein können.

    @ Pascal @ GAIA:
    Es sind auch schon Polizisten langjährig eingefahren.
    Aber grundsätzlich immer an Entscheidungen, die Richter treffen zu zweifeln, halte ich für falsch.
    Erst recht, wenn man den Sachverhalt nicht oder nur aus der Presse kennt.