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Zürcher Rathaus

Das Zürcher Rathaus war bis 1798 der Regierungs- und Verwaltungssitz der Stadtrepublik Zürich. Es wurde zwischen 1694 und 1698 im Stil der deutschen Renaissance an repräsentativer Lage freistehend in der Limmat in der Mitte der Altstadt von Zürich erbaut. Seit 1803 ist das Rathaus im Besitz des Kantons Zürich und dient als Sitz des Kantonsrats. Der Gemeinderat der Stadt Zürich tagt ebenfalls im Rathaus.
An der gleichen Stelle befand sich bereits um 1252 ein erstes «Richthus», das 1397 einem grösseren und wohl auch für die damaligen Verhältnisse repräsentativeren Rathaus weichen musste. Damit setzte die Stadt Zürich ein deutlich sichtbares Zeichen ihrer grösseren Autonomie und gewachsenen Bedeutung seit dem Eintritt in die Eidgenossenschaft 1351.
Am 30. November 1693 beschloss der Kleine Rat der Stadt Zürich einen Neubau, was am 7. Dezember vom Rat der 200 bestätigt wurde. Dabei sollte der Neubau zwar ansehnlich, nicht aber prächtig aber dennoch gut für Zürichs Ansehen sein. Bei der Planung des Neubaus kam es entsprechend zu einem Kompromiss zwischen zwinglianischer Bescheidenheit, Repräsentationsbedürfnis und Sparsamkeit. Der Neubau stand in Zusammenhang mit der erneut gestiegenen Bedeutung der Stadt. Seit dem Westfälischen Frieden 1648 besass Zürich die volle Souveränität vom Heiligen Römischen Reich und hatte als selbständige Stadtrepublik ein grösseres Repräsentationsbedürfnis. Weil praktisch gleichzeitig immer noch an der sehr teuren dritten Stadtbefestigung gebaut wurde, war das Geld allerdings knapp.
Die Grundsteinlegung erfolgte am 12. Oktober 1694. Für den Bau wurde kein damals bedeutender Baumeister beigezogen. Dementsprechend ist das Gebäude in seiner Form auch kein «grosser Wurf». Ein einfacher dreistöckiger längsrechteckiger Bau mit lukarnenbesetztem Walmdach. Umso grössere Mühe verwendete man dafür für die Dekoration des Baus im Inneren wie auch an der Aussenfassade. Die Bildhauer Giovanni Maria Ceruto und Johannes Jakob Keller für die Dekoration der sandsteinverkleideten Fassade verpflichtet. Der Neubau konnte am 15. Juni 1698 eingeweiht werden.
Nach dem Untergang der Stadtrepublik Zürich 1798 ging das Rathaus ins Staatseigentum der Helvetischen Republik und von dort 1803 an den neu errichteten Kanton Zürich über. Seitdem diente es dem Kanton als Sitz der Regierung und des Kantonsrates. Zu diesem Zweck wurde das Rathaus im Inneren den Bedürfnissen angepasst, so 1833 als eine Zuschauertribüne in den Ratssaal eingebaut werden musste, um die nach der neuen Verfassung verlangte Öffentlichkeit der Sitzungen des Kantonsrates zu gewährleisten.

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