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0835 Überdachter Anbau

0835 Überdachter Anbau

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homwico


Premium (Complete), Coburg

0835 Überdachter Anbau

Ein Blick durch den überdachten Anbau des am östlichen Ende der Siedlung zu findenden kleineren Langhauses. Durch die Überdachung, die komplett an der Langseite des Hauses angebaut ist, blickt man auf die Palisaden am östlichen Ende der Siedlung und sieht ein Stückchen des künstlichen Felsens.

Die Frau, bei den Wikingern als „Weib“ bezeichnet, verfügte über etliche Rechte, die den Frauen im christlichen kontinentalen Europa verwehrt blieben. Man muss wissen, dass die Bezeichnung „Weib“ erst im Laufe der geschichtlichen Entwicklung der Menschen zu einem negativen Begriff wurde. Damals ehrte das Wort „Weib“ das weibliche Geschlecht. Nach dem 20. Lebensjahr galt eine unverheiratete Frau gesetzlich als volljährig und hatte das Recht ihren Wohnort zu bestimmen. Eine Ausnahme ihrer Unabhängigkeit war das Recht, einen Ehepartner zu wählen, das Ehen im Normalfall vom Clan arrangiert wurde. So waren vor der Christianisierung Bigamie und die Ehe durch Kauf (Kaufehe) die zivile Norm, sieht man einmal von der alternativen Ehe durch Gefangennahme oder Raubehe ab.
Die Wikinger akzeptierten auch ein freies Zusammenleben zwischen Frau und Mann und daraus entstandene Kinder. Dies sogar, wenn der Mann verheiratet war. Wobei die Frauen der Wikinger über Erbrechte verfügten und sogar die Scheidung, z.B. bei körperlicher Misshandlung einreichen konnten. Witwen waren unverheirateten Frauen gleichgestellt. Die Frauen waren auch in gewisser Weise durch Buße und Schadensersatzzahlungen gegen sexuelle Übergriffe abgesichert. Das sogenannte „Wergeld“, ein Blutgeld auf das Leben oder eine anderweitige Verletzung einer Person, war für Frauen etwa 2-3- mal höher als für Männer. Eine Jungfräulichkeit vor der ersten Hochzeit war zwingend und der Treuebegriff ward hoch bewertet. Ein Bruch dieser Regeln fiel auf die Ehre der Familie zurück.
Gerade das isländische Recht war hier sehr streng:
Für einen heimlichen Kuss musste der Mann 3 Mark Strafe zahlen – ein Mädchen gegen ihren Willen zu küssen, führte zur Landesverweisung. Auch war es streng verboten, Liebesgedichte an ein Mädchen zu verfassen, ward aber weniger beachtet.

Die Wikinger-Welt war trotzdem eine von den Männern bestimmte: die Frauen hatten keinerlei politischen Rechte. Sie durften am Thing nicht teilnehmen.
Viele der Höfe trugen und tragen heute noch, auf Island etwa 10%, Frauennamen. Es gab eine klassische Rollenteilung: die Frau war für Heim und Herd zuständig – der Mann für das was draußen zu tun war. Dies war sogar in der isländischen „Grágás“ der mittelalterlichen isländischen Gesetzgebung, geregelt.

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