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295 Trennendes und Bindendes

295 Trennendes und Bindendes

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homwico


Premium (Complete), Coburg

295 Trennendes und Bindendes

Hier formatfüllend die Fassade des Coburger Rathauses am Markt in der Coburger Innenstadt in einem Hochkantformat. Auffallend sind dabei die mittlere Gebäudeachse mit dem Balkon und dem Eingangsbereich mit den Blendsäulen, der darüber sitzende Dreiecksgiebel, der mit einer kupfernen Mauritiusfigur geschmückt ist, und am linken Bildrand der Coburger Erker an der Ecke zur Ketschengasse. Den links unten im Erdgeschoss zu sehende „Ratskeller“ ließ man gastronomisch 1975/76 wieder auferstehen, wo man heute wie vor 400 Jahren seinen Wein trinken kann. Auf der rechten Seite ist im Erdgeschoss seit 1998 das Bürgerbüro untergebracht. Eine wichtige zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung für bürgerliche Belange aller Art.
Aufgenommen am 24.04.2019.

Mit der Novemberrevolution in der Endphase des Ersten Weltkriegs 1918/19 wurde die Umwandlung der Monarchie in eine parlamentarische Demokratie, die Weimarer Republik eingeleitet. Diese wurde am 09.November 1918 ausgerufen. Die Mehrheitssozialisten unter Friedrich Ebert übernahmen die Macht. Kaiser Wilhelm II und alle anderen Bundesfürsten dankten wenig später ab. Der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, Carl Eduard (19.07.1884-06.03.1954), dem Enkel der britischen Königin Victoria, der in der deutschen Novemberrevolution 1918 vom Arbeiter - und Soldatenrat für abgesetzt erklärt wurde, erklärte selbst erst am 13. November 1918 seinen Rücktritt. Damit zerbrach das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha in die beiden Freistaaten Coburg und Gotha.
Beide Landesteile besaßen schon in der Monarchie ihre eigenen Landtage. Eine der ersten Aufgaben der Coburger Landesversammlung, die am 09. Februar 1919 gewählt wurde, war die Ausarbeitung einer Verfassung. Diese trat am 10. März 1919 in Kraft. Rechtlich gesehen wurde Coburg vom Reich nicht als Land, sondern als Landesteil oder Gebiet betrachtet. Die Führung der Staatsregierung des „Freistaats Coburg“ bestand aus dem nationalliberalen Dr. Hermann Quarck, der aufgrund seiner Erfahrung in Verwaltungsangelegenheiten zum führenden Mann im „Staat“ avancierte, sowie aus Franz Klingler und Reinhold Artmann, zwei Sozialdemokraten. Am 12.April 1919 wurde die Trennung der beiden Landesteile Gotha und Coburg endgültig vollzogen. Die Existenz des „Freistaat Coburg“ endete erst mit der offiziellen Vereinigung mit dem Freistaat Bayern am 01.Juli 1920. Damit endeten fast 600 Jahre staatliche Eigenständigkeit Coburgs.

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