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Marianne Kestler


Premium (Pro), Neu-Isenburg

Deutschland 1936

Der Ahnenpass wurde seit 1933 vom „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands“ als gesetzliche Ausweisurkunde herausgegeben, die amtlich beglaubigte Abstammungsnachweise enthielt. Er diente dem Nachweis der „arischen Abstammung“ (auch „Ariernachweis“ genannt). Die Grundlage war das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das am 7. April 1933 erlassen wurde. Es sollte den neuen Machthabern im Deutschen Reich die Entfernung jüdischer und politisch „missliebiger“ Beamter aus dem Dienst ermöglichen.

Angehalten zur Führung eines solchen Ahnenpasses waren zunächst vornehmlich Beamte. Mit Verkündung der „Nürnberger Rassengesetze“ von 1936 (bewusst erst nach der Olympiade in Berlin) wurde ein solcher Ahnenpass jedermann „nahegelegt“. Wer diesen Nachweis nicht vorlegen konnte, riskierte seinen Job, seine Existenz und, wenn es schlecht lief, die Deportation in ein Konzentrationslager.

Den hier in Ausschnitten gezeigten Ahnenpass fand ich bei der Auflösung meines Elternhauses. Genauer gesagt fand ich zwei Exemplare: von meinem Großvater (geboren 1897) und meiner Großmutter (geboren 1898). Beide haben ihre Vorfahren bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts recherchiert und säuberlich eingetragen. Es handelt sich um wertvolle historische Dokumente, die dennoch in erschreckender Weise gewisse Analogien zur derzeitigen Rechtsbewegung in Deutschland aufweisen. Und es ist nicht mal 90 Jahre her…

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