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Egon Schiele: Edith Schiele im gestreiften Kleid, sitzend

Egon Schiele: Edith Schiele im gestreiften Kleid, sitzend

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Wolfgang Bazer


Premium (World), Wien und Augsburg

Egon Schiele: Edith Schiele im gestreiften Kleid, sitzend

1915
Bleistift, Gouache auf Papier (Faksimile)
Leopold Museum

Aus gegebenem Anlass häufen sich jetzt hier Bilder aus dem Leopold Museum (ich ziehe normalerweise die Abwechslung vor). Ein Mitarbeiter der fc hat nämlich kürzlich etliche Bilder, die ich im Leopold Museum aufgenommen hatte, entfernt und mir geschrieben, das habe er gemacht, weil ich gegen Urheberrechte verstieße. Daraufhin machte ich ihn auf die österreichische Gesetzeslage aufmerksam, nach der es durchaus gestattet ist, Werke von KünstlerInnen, die schon mindestens 70 Jahre tot sind, zu veröffentlichen, sofern das Museum nichts dagegen hat, Fotos zu machen. Im Leopold Museum ist das Fotografieren ausdrücklich erlaubt. Daraufhin hat die fc, wenn auch irgendwie murrend, die Fotos wieder freigegeben.

Zusätzlich habe ich, um auf Nummer Sicher zu gehen, Kontakt mit dem Leopold Museum aufgenommen, den Sachverhalt geschildert und folgende Antwort erhalten:

"Sehr geehrter Herr Bayer,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich freue mich sehr über Ihr Interesse an den Werken unserer Sammlung. Die Entscheidung des Forums fotocommunity kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin kein Experte aber kann Ihnen mit Sicherheit sagen, dass bei KünstlerInnen, die schon länger als 70 Jahre tot sind, das Urheberrecht erlischt. Das ist bei Gustav Klimt (1862-1918) ebenso der Fall wie bei Egon Schiele (1890-1918). Bei Oskar Kokoschka z.B. sieht die Sache anders aus. Bildrecht (http://www.bildrecht.at/ ) vertritt die Rechte in diesem Fall. Bei uns ist das Fotografieren erlaubt, allerdings nur ohne Blitz. Die Ausnahme bestätigt die Regel. Bei einigen Sonderausstellungen gibt es seitens der Leihgeber ein Fotografierverbot. Das war z.B. in der Edvard Munch und das Unheimliche Ausstellung der Fall.

Wenn Sie mit Blitz fotografieren möchten, könnten Sie eine Fotogenehmigung beantragen.

Genaueres kann Ihnen zum Thema sicher meine Kollegin Mag. Daniela Kumhala (daniela.kumhala@leopoldmuseum.org bzw. T 01 52 570 1519). Sie ist bei uns für Repro(an)fragen zuständig.

Beste Grüße und lassen Sie sich nicht entmutigen.

Klaus Pokorny

Das Foto ist übrigens ausgezeichnet!"

Das Foto, das Herr Pokorny so ausgezeichnet findet, ist das hier:

Gustav Klimt: Studienkopf einer Hannakin
Gustav Klimt: Studienkopf einer Hannakin
Wolfgang Bazer
Hier findet Ihr auch detailliertere Infos zu diesem ganzen unnötigen Hickhack. Aus dieser E-Mail geht für mich auch eindeutig hervor, dass ich Bilder von Klimt und Schiele im besten Einvernehmen mit dem Leopold Museum veröffentliche.

Folgende Gemälde von Klimt wurden von der fc zunächst entfernt und dann wieder freigegeben:
Gustav Klimt: Sitzendes junges Mädchen
Gustav Klimt: Sitzendes junges Mädchen
Wolfgang Bazer
Gustav Klimt: Der Blinde
Gustav Klimt: Der Blinde
Wolfgang Bazer

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Dossier Wien
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APN Canon EOS 350D DIGITAL
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Ouverture 4.5
Temps de pose 1/20
Focale 34.0 mm
ISO 400